Antrag auf Befreiung vom Unterricht und/oder von der OGTS
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:
- Bitte möglichst eine Woche vorher einreichen.
- Unterrichtsbefreiungen müssen allerspätestens 2 Werktage vorher eingegangen sein.
- Befreiungen vom Unterrricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigungsfähig und dürfen am Rand von Schulferien prinzipiell nicht genehmigt werden.
- Befreiungen von der OGTS müssen spätestens bis 9.00 Uhr des betreffenden Tages eingegangen sein.
- Arzttermine bitte möglichst nach dem Unterrricht vereinbaren.
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